Seit Sonntag, 12. Dezember 2021, gilt in Niedersachsen die neue Landesverordnung zum Schutz vor Corona-Infektionen, die 2G für den Einzelhandel vorsieht. Beim Betreten eines Geschäftes ist demnach der Nachweis über eine vollständige Impfung oder Genesung zu erbringen. Ausgenommen sind Geschäfte der Grundversorgung.

Da wir als Buchhandel gelten, zählen wir laut Niedersachsen* Buchhandel und benötigen daher keinen Nachweis. Trotzdem möchten wir euch bitten, zu Hause zu bleiben, solltet ihr euch krank fühlen.

#jedeimpfungzählt



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